Zivilreligion oder Christusnachfolge

von Redaktion(G+E)

Von Karl Baral

Wer einigermaßen bewusst unsere Zeit miterlebt, ist erstaunt, wie vieles in Staat, Großkirchen, aber auch Freikirchen und pietistischen Gemeinschaften verändert wurde und wird. Einige Stichworte:

  • Moralisierung der Politik und Politisierung der Kirche.
  • Moralischer Rollentausch, auf den Prof. Albert Mohler [1] hinwies. Er spricht von einer „Revolution des Denkens, eine, welche die gesamte Struktur von Sinn und Lebenspraxis verändert“. Insbesondere - um nur zwei Felder zu nennen - gilt das für die Sexualethik und den Lebensschutz.
  • Dieser moralische Rollentausch ist totalitär in seinem Denken. Es geht dabei nicht um Tolerierung bisher abgelehnter und teilweise auch sanktionierter Einstellungen und Verhaltensweisen, vielmehr hat „die neue Moralität eine Entweder-oder-Qualität“. Sie ist intolerant und totalitär. Mohler: „Diese Revolution … verlangt die totale Akzeptanz ihrer revolutionären Forderungen und die Bestätigung ihrer Absichten.“ „Diejenigen, welche die alten Werte hochhalten wollen, werden nicht einfach als Moralisten angesehen … Sie werden vielmehr eines moralischen Defizits beschuldigt … Solch eine radikale Wende hat m. E. keine Parallele in der Geschichte der Moral.“ Die „moralischen Rollen“ werden vertauscht. „So wird etwas, was vorher als unmoralisch verstanden wurde, nun als moralischer Wert gefeiert.“
  • Dies neue Denken schränkt die Meinungsfreiheit Andersdenkender ein wie auch die Wissenschafts- und Lehrfreiheit. Diese sind zwar grundgesetzlich geschützt (Artikel 5 GG), aber von den neuen Ideologien geprägte Gruppen stören oder verhindern sogar an den Universitäten Lehrveranstaltungen, die ihnen inhaltlich missfallen.
  • Der Geist der Intoleranz und Ideologie will sich auch der Sprache bemächtigen. Gendersprache und Genderschreibweise wird den Menschen sogar in öffentlich-rechtlichen Medien und teilweise durch Vorgaben in Staat und Kirche aufgedrängt.
  • Selbst in staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen ist es nicht mehr selbstverständlich, dass keine ideologische Indoktrination geschieht.
  • Diese Erscheinungen finden sich nicht nur in unserem Land, sondern sind weltweit zu beobachten, insbesondere in der westlich geprägten Welt. Manche Einflüsse werden durch internationale Organisationen propagiert und gefördert. So meldeten die katholischen Nachrichten auf www.kath.net schon am 16. September 2002 unter der Überschrift „UNO: ‚Zehn Gebote‘ für die moderne Welt“: „Das ‚Update‘ kommt nicht vom Sinai, sondern dem ‚Earth Summit‘ und fordert Abtreibung und freie Homosexualität.“[2]
    Bedeutsam auch die Agenda 2030 der UN vom 25. September 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“.[3]

All das scheint uns zunächst wie ein Naturgeschehen zu überrollen, aber es kann verstanden werden im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit dem Thema „Zivilreligion“.

Was ist eine Zivilreligion?

Es ist die Religion oder Oberreligion eines Staates und Gesamtheit seiner Bürger, die als Grundkonsens des funktionierenden Staats und der funktionierenden Gesellschaft vorausgesetzt werden.

Karl Richard Ziegert fasst die Bedeutung einer Zivilreligion kurz zusammen: „Die Zivilreligion funktioniert wie das Betriebssystem eines PC: unsichtbar, unmerklich, aber sie steuert alles: alle Einzel-Programme.“[4]

Aufmerken lassen sollte auch, dass in diesem Begriff „Zivilreligion“ das Wort „Religion“ enthalten ist. Religion will Totalanspruch, sie will auch ins Innerste der Personalität. Wenn es um Religion geht, geht es um etwas, was den Staat eigentlich nichts angeht. Er ist zuständig für die Einhaltung der äußeren Rechts- und Friedensordnung, nicht für die innere Bindung und Verpflichtung der Person, sonst wäre er ein totalitärer Staat. Deshalb ist dem Staat des Grundgesetzes die Identifikation mit einer Religion verboten.

Und dennoch wird von der Existenz einer Zivilreligion in unserem Land ausgegangen – und wenn man die Lage genauer betrachtet, ist sie sehr wirksam. Ein kleines, aber erhellendes Beispiel:

Als am 3. Februar 2009 Bundeskanzlerin Angela Merkel sehr drastisch Papst Benedikt XVI. verbal angegriffen hatte und auch weltliche Presseorgane diese Einmischung in innerkatholische Belange kritisierten, schrieb Kurt Kister, damals stellvertretender Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, in der SZ vom 5. Februar 2009 einen Kommentar unter der Überschrift „Wir wollen nicht mehr Papst sein“, in dem es unter anderem heißt: „Die Kanzlerin hat mit ihrer Ermahnung richtig gehandelt und sie hatte, anders als dies nun mancher Bischof insinuiert, alles Recht dazu. Dies ist keine Einmischung in die Angelegenheiten der katholischen Kirche, sondern die Antwort darauf, dass der Papst gegen die Religion verstoßen hat, nämlich gegen die Zivilreligion, die in diesem Land gilt. Jean-Jacques Rousseau hat in seinem ‚Gesellschaftsvertrag‘ 1762 den Begriff von der Zivilreligion geprägt. Die Zivilreligion soll als konsensuales Glaubensbekenntnis der Bürger zu ihrem Staat nicht nur religiöse Konflikte verhindern, sondern den Gesellschaftsvertrag, die Toleranz und die Herrschaft der Gesetze sichern.“

Hier wird also für Deutschland eine Zivilreligion vorausgesetzt, eine zivile Ober-Religion, der sich andere, selbst die katholische Weltkirche, unterzuordnen haben. Und damit man auch weiß, was gemeint ist, wird auf Jean-Jacques Rousseaus Schrift „Vom Gesellschaftsvertrag“ Bezug genommen.

Rousseau hatte sich, wie andere in der Zeit der Aufklärung, was den Staat betrifft, von den bisherigen Lehren der gottgegebenen Ordnung verabschiedet. Eine naturrechtliche Begründung wurde gesucht. Denn um einen Staat zu leiten, braucht es leitende Werte, ja noch mehr: religiöse Vorstellungen. Das Christentum war dazu aber nach Rousseaus Meinung schon deshalb nicht geeignet, weil in diesem die oberste Loyalität Jesus gehört und nicht dem weltlichen Staatsoberhaupt und es dann zu Autoritätskonflikten kommen kann, wenn nämlich der Staat oder sein Regent etwas will, was dem Willen Jesu widerspricht.

Schon Rousseau zeigt also: Wer Nachfolger Jesu sein will, kann sich nicht einer zivilen Oberreligion unterordnen, genauso wenig, wie es die Christen im Römischen Reich taten. Denn Kirche ist nicht – wie der frühere Ratsvorsitzende der EKD, Wolfgang Huber, sagte – „die Fortsetzung des Staates mit religiösen Mitteln“[5] (das wäre das zivilreligiöse Verständnis), sondern ihr Haupt und Herr ist Jesus Christus, dessen Reich „nicht von dieser Welt“ ist (Johannes 18,36).

Rousseaus Staat beschränkt sich nicht auf äußere Sicherung von Recht und Frieden, sondern er will Religion, weil er Zugriff will auf die Herzen: Pflichterfüllung der Staatsbürger reicht ihm nicht, vielmehr sollen sie ihre Pflichten aus Liebe tun, wenn nötig bis zur Hingabe des Lebens. Dazu genügt nicht nur Toleranz, sondern er will Akzeptanz, also Religion.

Nach ihm soll das Staatsoberhaupt die Glaubenssätze bestimmen. Zu diesen Sätzen gehören ein allgemeiner Gottesglaube sowie Moralvorgaben, ebenfalls vom Staat vorgegeben (wie z. B. heute Gender-Mainstreaming, das ja in Deutschland als Staatsziel eingeführt wurde – und zwar nicht vom Parlament, sondern per Kabinettsbeschluss im Jahr 1999) und die unduldsam durchgesetzt werden. Alle Religionen und Konfessionen mit ihren Gottesdiensten sind zwar zu dulden, aber nur im Rahmen der Vorgaben der Zivilreligion.

Neben diesem „doppelten Glauben“ ist Kennzeichen einer Zivilreligion bei Rousseau und auch heute die mangelnde Unterscheidung von Persontoleranz und Sachtoleranz. So schreibt Ziegert über Jürgen Habermas, den wohl wichtigsten geistigen Aktivisten der Zivilreligion in Deutschland, „dass Habermas im Klage-Habitus eines vorgeblichen Humanitätsverlangens Toleranz fordert vor der ‚Religion‘ des anderen, anstatt Toleranz zu fordern vor der Person. Der gesellschaftliche Diskurs wird damit unrettbar ideologisch fixiert.“[6]

Es wird also „nach dem Zugehörigkeitsprinzip entschieden ... Es ist klar: wenn die gesellschaftlich wichtigen Unterschiede ‚religiöse‘ Unterschiede sein sollen, lassen sich ihre Konfliktlagen nur noch mehr oder weniger gewaltsam in einer Art ‚höheren Religion‘ aufheben, die nicht ins Beliebige gestellt werden kann und deren Autoritätsgrundlage in nichts mehr verhandelbar ist.“[7]

Hier wird bei Rousseau und bei Habermas nicht die Person geschützt, was zur Folge echte Religionsfreiheit hätte, sowie Toleranz auch gegenüber abweichenden Glaubenspositionen, sondern der Personenbegriff wird aufgelöst, es folgt ein totalitärer Zugriff auf das Innerste des Menschen, so wird Akzeptanz gefordert. Religionsfreiheit gibt es nur im Rahmen dieser Oberreligion.

Bei Jürgen Habermas ist dies gegenüber Rousseau noch verschärft dadurch, dass er auch in der säkularen Vernunft „eine Religion“ sieht [8]. Sie muss sich also – wie die anderen Religionen – in die Zivilreligion einordnen und diese als oberste anerkennen.

Dies hilft uns zu verstehen, dass weder bei der EKD noch beim Staat z. B. Verstandesargumente, etwa aus den Wissenschaften der Biologie oder Medizin, etwas ausrichten gegen die mit viel staatlichem und kirchlichem Geld betriebene Genderideologie. Eine Zivilreligion ist also nicht nur gegen Bekenntnisargumente, sondern auch gegen Verstandesargumente immun.

Drei Modelle des Verhältnisses von Staat und Kirche

Als die Kirche Staatskirche wurde, wurde die Verbindung von römischem Staat und Religion beibehalten. Das Glaubensbekenntnis war also Reichsverfassungsrecht.

Bei Luther kam es – wenigstens theoretisch – zu einem Verlassen dieser zivilreligiösen Anschauung – nämlich durch seine Zwei-Reiche-Lehre.

Ziemlich anders als die Zwei-Reiche-Lehre Luthers ist die reformierte Lehre von der Königsherrschaft Jesu Christi. Karl Barth steht in der reformierten Tradition und hat auch in der politischen Ethik diese Theologie. Nach dieser ist der Staat nicht Notordnung nach dem Sündenfall (so die Bibel und Luther), sondern Staat und Kirche gründen in einem göttlichen „Ur-Dekret“. Sie sind deshalb „aufeinander hin angelegt“[9].

Hier wird die im Neuen Testament gelehrte Verschiedenheit der Äonen nicht beachtet. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist nämlich nicht nur quantitativ. Nicht zufällig konnte sich Karl Barth schon 1937 auf der Ökumenischen Konferenz von „Life and Work“ in Oxford für einen christlichen Totalitarismus einsetzen und fand dort die Zustimmung der versammelten Theologen. Ebenfalls nicht zufällig war Karl Barth in Zusammenarbeit mit den Westalliierten ein wesentlicher Mitinitiator der nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland eingepflanzten Zivilreligion. Sicherlich nicht zufällig hat sich in den USA, in denen reformierte Einflüsse wesentlich stärker wirksam waren als bekenntnislutherische, die neuzeitliche und moderne Variante der Zivilreligion gebildet.

US-Zivilreligion

Ein neues und für den Verlauf der Geschichte wichtiges Kapitel der Zivilreligion wurde mit der Gründung der USA aufgeschlagen. Die Verschiedenheit der dort vertretenen Glaubensbekenntnisse waren eine Einladung an die Staatslenker, eine Zivilreligion zu bilden. Robert Bellah hat 1967 die Existenz einer solchen Zivilreligion in den USA nachgewiesen. Gottfried Küenzlen schrieb über die amerikanische Zivilreligion: „Der amerikanische Soziologe Philip Hammond hat diese Tendenz der eigentümlichen amerikanischen Verbindung von Religion und Politik so zusammengefasst: ‚Die dieser Allianz zugrunde liegende Ideologie lässt sich etwa auf folgende Kurzformel bringen: 1.) Es gibt einen Gott. 2.) Sein Wille ist durch die demokratischen Verfahrensweisen erkennbar. 3.) Somit ist das demokratische Amerika Gottes wichtigstes Werkzeug in der Geschichte und 4.) die Nation die wichtigste Identitätsquelle des Amerikaners.“[10]

Bellah sprach auch von einer Weltzivilreligion und erklärte: „Eine Welt-Zivilreligion kann nur akzeptiert werden als Verwirklichung und nicht als Ablehnung der Zivilreligion Amerikas.“[11]

Die Zivilreligion der „Deutschen Christen“ in der NS-Zeit

Zum Kirchenkampf im Dritten Reich kam es, als die NS-Ideologie in die Kirche eingeführt werden sollte. In diesem Kirchenkampf waren die Gegner nicht zuerst der Hitlerstaat, sondern die falschen Lehren der Kirchenpartei „Deutsche Christen“, die die NS-Ideologie in die Kirche hineinbringen wollten. Das Lied des Bekenntnispfarrers Heinrich Vogel aus dieser Zeit zeigt geradezu schlaglichtartig die Situation:[12]

„Hie Wort des Herrn und Christenschwert! Der Feind steht in (!) den Mauern.
So nehmt den Helm des Heils und wehrt ihm ohne Furcht und Trauern!
Zerschlagt das falsche Götterbild, von Menschenwahn erschaffen,
zerschmettert mit des Glaubens Schild des Feindes hohle Waffen!
Sie wollen ihres Herzens Wahn mit Gottes Namen schmücken;
Gott lasse des Versuchers Plan bei unser keinem glücken.
Und wenn das Recht wie Rohr zerbricht und Unrecht Recht will heißen,
so bleibt doch wahr des Herrn Gericht und straft das falsche Gleißen.
Nun lasst sie locken oder drohn und steht nur ungebrochen!
Im Himmel ist das Urteil schon dem falschen Geist gesprochen.
So gebt dem Frieden gute Nacht, weil Gott den Kampf befohlen;
Gott wird euch mitten in der Schlacht in seinen Frieden holen.“

Die Angriffe dieser Zivilreligion trafen ins Herz des christlichen Glaubens, sie waren insbesondere gerichtet gegen die Heilige Schrift, die Juden und die Lehre von der Erlösung durch Jesu Kreuz und Blut. Ein leitender Vertreter der Deutschen Christen (DC) rief auf einem Pfarrvereinetag im November 1933 dazu auf, „Die ‚Führer der Deutschen Christen in den hohen Kirchenämtern müssten sich entscheiden, auf welche Seite sie gehörten: auf die Seite der alten autoritären Pastorenkirche mit ihren bekenntnismäßigen Bindungen oder auf die Seite der neuen deutschen Volkskirche.“ Er zeigte, was viele damals und heute nicht sahen und sehen: Gegenüber der Zivilreligion besteht Entscheidungssituation: Zivilreligion oder Christusnachfolge. Damals gab es glücklicherweise noch bekenntnisgebundene Männer, die sich für Letztere entschieden. Sie kannten keine andere christliche Einheit der Kirche als die in der biblischen Wahrheit. Sie stellten der Kirchenleitung ein Ultimatum mit der Folge, dass diese sich von jenem DC-Vertreter distanzierte, und der Reichsbischof „ersuchte“ danach „die Landeskirchen, ihre Geistlichen und Gemeindeverordneten ‚in scharfer und klarer Form an ihr Ordinations- und Amtsgelöbnis zu erinnern.‘“[13]

Einer der klar stehenden bekennenden Theologen der damaligen Zeit war Dietrich Bonhoeffer. Er war sehr vertraut mit der Bibel und den lutherischen Bekenntnisschriften. Im Augsburger Bekenntnis, Artikel 7 (Von der Kirche) ist umschrieben, was zum Wesen der Kirche gehört. Das Wort Gottes (Evangelium) und der rechte Gebrauch der Sakramente. Damit ist gesagt: Wo das angetastet oder verlassen wird, besteht der Status Confessionis (Bekenntnissituation). Hier darf die Kirche niemals nachgeben.

Nicht zu diesen unabdingbaren Zeichen der Kirche gehören „menschliche Traditionen, seien es Riten oder Zeremonien, die von Menschen gemacht sind“; sie gehören also zu den „Adiaphora“, den „Mitteldingen“. In der Konkordienformel von 1577, dem Abschluss der lutherischen Lehrbildung, wurde das näher ausgeführt. Es wurde festgestellt:

Es gilt, was im Augsburger Bekenntnis Artikel 7 steht: Neben den echten Bekenntnisfragen (unverfälschtes Wort Gottes und rechter Gebrauch der Sakramente) gibt es die Adiaphora, Mitteldinge, die im Normalfall in Kirchen und Gemeinden verschieden geregelt werden und auch geändert werden können; um solcher Dinge willen darf auch keine Gemeinde eine andere verdammen.[14] Im Bekenntnisfall aber gibt es keine Adiaphora.

Dieser liegt zum einen vor, wenn so getan wird, als seien es keine Adiaphora, sondern notwendig zum Heil; damit wird zum Gesetzesweg zurückgeführt.[15] Weiter liegt der Bekenntnisfall vor, wenn falsche Kirchenleiter oder weltliche Herren mit Gewalt oder List die reine Lehre unterdrücken oder falsche Lehre allmählich einbringen wollen.[16] Das ist die Versuchung der Zivilreligion und der Vermischung der beiden Reiche.

Deshalb besteht hier selbst bei Dingen, die sonst Mitteldinge sind, der Bekenntnisfall.[17]

Diese Lehrsätze aus den Bekenntnisschriften kannte Bonhoeffer, und sie wurden ihm Wegweisung und Hilfe im Kirchenkampf. Schon in seinem Aufsatz „Die Kirche vor der Judenfrage“ vom 15. April 1933 spricht er davon, dass Bekenntnissituation besteht (status confessionis). Die NS-Regierung wollte ihre Ideologie – sozusagen als Zivilreligion – auf alle Bereiche von Staat und Gesellschaft ausdehnen. In der Kirchenpartei der Deutschen Christen fand sie innerhalb der Kirche Stützpunkte, die jene Zivilreligion unterstützten. Entsprechend den Entscheidungen der Konkordienformel sah Bonhoeffer: Es ist notwendig zu widersprechen.

NS-ideologisch geprägte staatliche Vorschriften und Anschauungen sollten – auch mithilfe der innerkirchlichen Unterstützer in Gestalt der DC-Leute – in die Lehre und Praxis der Kirche eingeführt werden.

Bonhoeffer stellte klar: Der Staat verlässt seine eigentliche Aufgabe, indem er, der für Recht und Ordnung seiner Bürger sorgen soll, zu wenig tut, weil er einen Teil der Menschen rechtlos macht, andererseits zu viel tut, seine Grenzen überschreitet durch seinen Übergriff in die Kirche, deren Lehre und Ordnung er bestimmen will.

Außerdem: Wenn durch die von der NS-Ideologie Geprägten in Staat und Kirche rassische Merkmale zur Voraussetzung gemacht werden für die volle Teilhabe am Leib Christi und am Heil, ist das eine gesetzliche Irrlehre.[18]

Auch in der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 wurde jene NS-Zivilreligion ausdrücklich ablehnt, und zwar mit Argumenten, die auch gegen heutige Zivilreligionen stehen.

Die Einpflanzung der US-Zivilreligion in Deutschland 1945

Während sich die Bekennende Kirche im Dritten Reich gegen den Einfluss der NS-Zivilreligion in der Kirche gewehrt hat, wurde in Deutschland eine andere Zivilreligion, eine Spielart der US-amerikanischen Zivilreligion, nach dem Zweiten Weltkrieg (nach Vorbereitungen von amerikanischer Seite schon seit 1942) unter kräftiger Beteiligung staatlicher Mächte in Gestalt der Westmächte installiert. Es war den USA wichtig, die kulturelle Macht des Luthertums zu brechen und Politik und Religion miteinander zu verbinden. So war Ergebnis der ersten Konferenz der evangelischen Kirchenführer nach dem Krieg im August 1945 in Treysa (Hessen) der neue Leitsatz: „Verkündigung heute ist eine politische Aufgabe.“ Was hier geschah, hat der Theologe Erwin Gross in die Worte gefasst, es sei die „Verwandlung der Substanz der evangelischen Kirche“[19].

Es wurde also unter Beteiligung des Staates das Wesen der Kirche, wie es das lutherische Bekenntnis klar definiert, verändert. Das ist nicht nur ein Adiaphoron (Mittelding), sondern ein wesentlicher Eingriff in das Bekenntnis.

Und dazu ist es sogar einer der Fälle, die die Konkordienformel in ihrem Artikel X im Blick hatte, bei denen selbst Adiaphora zu eigentlichen Bekenntnisfragen werden, nämlich wenn weltliche Herren sich erlauben, in kirchliche Dinge einzugreifen, auch unter Beteiligung von Leuten der Kirche, die kein Recht dazu hatten. So war z. B. Karl Barth „Zur Überraschung der Delegierten ... ebenfalls in Treysa dabei“; „‘ohne Pass und als GI verkleidet‘ war er ‚im Jeep eines befreundeten amerikanischen Nachrichtenoffiziers über die Schweizer Grenze gekommen‘“.[20]

Der Zweck dieser Vorgänge war, zivilreligiöse, also ideologisch geprägte, bekenntniswidrige Anschauungen in die Lehre und Praxis der Kirche einzuführen.

Wie wirksam die zivilreligiöse Neuausrichtung der Kirche seit Treysa wurde, ist in der weiteren Entwicklung der EKD zu beobachten. Nur ein jüngeres Beispiel sei genannt, der Umgang mit dem (ehemaligen) sächsischen Landesbischof Carsten Rentzing. Klaus-Rüdiger Mai schrieb in ideaSpektrum 42/2019[21] einen Kommentar mit dem bezeichnenden Titel „Politische Vorfeldorganisation oder Kirche Gottes?“ Darin heißt es unter anderem:

„Das eigentliche Problem, das sich am Umgang mit Bischof Rentzing zeigt, ... liegt in der Umwandlung der Kirche Jesu Christi in eine politische Vorfeldorganisation. Ein leitendes Amt darf in der Kirche anscheinend nur antreten, wer bereit ist, eine rot-grüne Confessio (sic! (K. B.)) abzulegen.“ Das ist also der Bekenntnisfall im umgekehrten Sinne – für die Zivilreligion.

Wenn Wolfgang Huber, Lehrer und Vorgänger von Heinrich Bedford-Strohm im Ratsvorsitz der EKD sagte, Kirche sei „die Fortsetzung des Staates mit religiösen Mitteln“[22], ist das der Gegensatz zum Verständnis der Kirche als Leib Christi. Nicht mehr Kirche Jesu Christi, sondern Kirche als Funktion des menschlichen, insbesondere staatlichen Handelns.

Das hat viele Konsequenzen. Zum Beispiel das Verständnis des Pfarrers: Er ist nicht mehr Hirte und „Diener des Worts“, sondern Funktionär. Die Kirche baut sich nicht mehr auf von der bibellesenden und Gottes Wort hörenden Gemeinde, sondern eine Zivilreligion geht von oben nach unten. Diese gibt letztlich vor, was gilt und welche Botschaft – auch welche politische Botschaft – weiterzugeben ist.

Dass Bedford-Strohm die zivilreligiöse und damit bekenntniswidrige Linie seines Lehrers und Vorgängers Huber ebenfalls vertritt und auch weiterführt, zeigt sich u. a. darin, dass er die erste zivilreligiöse Ausbildungsstätte in Deutschland ‚angestiftet‘ hat.[23]

Ziegert dazu: „Es scheint bis heute in der deutschen Theologengilde kaum registriert, was Bedford-Strohm mit dem ‚Masterstudiengang Öffentliche Theologie/Public Theology‘ ins Werk zu setzen begonnen hat. Und ..., dass damit genau dieser aus den USA bekannte zivilreligiöse ‚doppelte Glaube‘ nun völlig ungeniert zur EKD-Kirchenlehre höherer Art gemacht wird. Der ‚zivilgesellschaftliche Diskurs erfordert eine Zweisprachigkeit‘, sagt Bedford-Strohm. Doch eine rationale Theorie und Kontrolle dieser ‚Zweisprachigkeit‘ gibt es nicht. Die zweite Sprache, die des politischen Auftrags und gesellschaftsmoralischen Interesses, wird immer die erste interpretieren ... Die neue kirchliche ‚Zweisprachigkeit‘... wird sehr wohl dafür Sorge tragen, dass Gedankenfreiheit auf jeden Fall öffentlich nicht mehr zur Geltung kommt. Denn genau in dem Maße, in dem sich in der Zivilreligion religiöses Denken und Fühlen säkularisieren, überträgt sich auf das Weltliche eine religiöse Weihe, die es gleichsam ermächtigt, legitime Freiheitsansprüche als unstatthafte Partikularismen zu denunzieren.“[24]

Neben Treysa war wichtiges Datum zur Einführung einer Zivilreligion in der Bundesrepublik Deutschland die Stuttgarter Schulderklärung vom 18. Oktober 1945. Auch sie geschah unter kräftiger Beteiligung westlicher Siegermächte und insbesondere auch von Karl Barth.

Die „Stuttgarter Schulderklärung“, auch „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ genannt, war eigentlich kein christliches Schuldbekenntnis. Das zeigen sowohl das Zustandekommen als auch der Inhalt dieser Erklärung. Bischof Bell, Freund Bonhoeffers, der eigentlich zu dem zuständigen Gremium gehörte, hatte ein wahres Bekenntnis gewollt; wahr in dreifacher Hinsicht: 1. Ein nicht erzwungenes Bekenntnis. 2. Ein auch historisch wahres Bekenntnis. 3. Ein wahrhaft christliches Bekenntnis einschließlich des Zuspruchs der Vergebung.

Aber solch ein christliches Bekenntnis war damals in Stuttgart nicht gewollt. Deshalb wurde der Zuspruch der Vergebung nicht vorgesehen und wurde niemals als Antwort auf dieses Bekenntnis zugesprochen. Bell wurde durch Termintricks an der Teilnahme verhindert.

Warum wurde die Schulderklärung von Kirchen erwartet, wenn es doch nicht wirklich als ein christliches Bekenntnis gemeint war, sondern es offensichtlich um politisch verwertbare Schulderklärungen ging, nicht um geistlichen Umgang mit Schuld und Vergebung? Warum wandte man sich nicht an weltliche Vertreter des ganzen Volkes? Man wollte – im Sinn Karl Barths und der amerikanischen zivilreligiösen Lösung – ein Zusammenrücken von Staat und Kirche, eine Zivilreligion. Die herkömmliche Kultur, insbesondere auch das Luthertum, wird dabei leicht verdächtigt, Traditionen möglichst abgeschnitten.

(Auch von der katholischen Kirche hatte man von alliierter Seite eine Erklärung über die deutsche Kriegsschuld gewollt und sich deswegen an die Fuldaer Bischofskonferenz gewandt, erhielt aber keine solche Erklärung. Ziegert: „Wie die Pfälzische Landeskirche verweigerten sich noch einige kleinere Landeskirchen, aber ausnahmslos auch alle Freikirchen und der die Landeskirchlichen Gemeinschaften zusammenfassende pietistische ‚Gnadauer Verband‘ konsequent der Unterschrift unter das Stuttgarter Schuldbekenntnis: ‚Für das Antichristentum könne man nicht Buße tun.‘ Auch die für ihr Friedenszeugnis bekannten Mennoniten machten hier keine Ausnahme.“ [25])

Mit der Stuttgarter Schulderklärung hat die EKD eine zivilreligiöse Aufgabe übernommen und – was ihr vermutlich anfangs nicht in vollem Umfang bewusst wurde – ein Stück weit ihre eigentliche Aufgabe verlassen und lässt die Menschen ohne das im biblischen Sinn befreiende Evangelium, das Schuld nicht auflädt, sondern abnimmt, welches selbst dem schlimmsten Verbrecher einen Neuanfang gewährt – „Existenz ohne (belastende) Vergangenheit“.

Wie das erwähnte Zitat von Kurt Kister in der SZ zeigt, besteht die Meinung, es gebe heute in Deutschland eine Zivilreligion. Auch Karl Richard Ziegert nimmt eine solche an. In seinem Werk über die Zivilreligion in Deutschland spricht er von ihr als „eine inhaltlich als passgenauer Gegenentwurf zur Zivilreligion des Dritten Reiches zu fassende neue deutsche Staatsreligion“ [26]. Eine Staatsreligion! Natürlich wird das nicht so genannt, es würde ja dem Grundgesetz widersprechen, aber was ist eine Zivilreligion anderes?

Und dazu ein Gegenentwurf gegenüber der totalitären, gottes- und menschenfeindlichen NS-Zivilreligion! Ein Gegenentwurf bleibt ja immer auf den Entwurf bezogen. Richtig wäre für eine Kirche statt einer Zivilreligion eine Umkehr zum Gott der Bibel, zu den christlichen Wurzeln, zu Jesus Christus selbst und seinem Wort der Heiligen Schrift.

Für den Staat wurde die angeführte Neuorientierung im Grundgesetz verankert, was einen sehr gelungenen Versuch darstellt. Das staatskirchenrechtliche System des Grundgesetzes unseres deutschen Staates ist dem einer Zivilreligion völlig entgegengesetzt und das freiheitlichste von allen anderen Modellen des Verhältnisses von Staat und Kirche. Aber es funktioniert nur, wenn die Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften zu ihrem Bekenntnis in Glauben, Wort und Tat stehen, also nicht, wie die EKD es will, sich zivilreligiös verstehen.[27]

Zivilreligion und Evangelikale

Eine Zivilreligion will alle erreichen und unter sich vereinen. Und wenn die EKD tatsächlich die Rolle der Zivilreligion in Deutschland wahrnimmt, ist es nicht verwunderlich, dass sie auch die Evangelikalen hereinnehmen möchte.

Interessant ist es unter diesem Gesichtspunkt auch, den Kurswechsel im Jahr 2003 des damaligen Ratsvorsitzenden der EKD, Wolfgang Huber „hin zur vollen Kooperation mit den Evangelikalen“[28] zu sehen, für den doch gilt: „Kirche ist die Fortsetzung des Staates mit religiösen Mitteln.“[29] Ziegert: „Der ‚Kurswechsel‘, der nun auch das religiöse und politische Wirken der deutschen Evangelikalen mit der politischen Reputation der EKD abschirmt, passt genau in die Institutionspolitik der EKD in der Richtung ‚politisches Mitmischen‘ und verstärkt ihren gesellschaftspolitischen Auftritt.“ [30]

Schon im Juni 2002, also im Jahr davor, „gab“ „Wolfgang Hubers Vorgänger im Amt des Ratsvorsitzenden der EKD, Manfred Kock, ... erste Signale einer Richtungsänderung der Art, ... dass innerhalb der EKD im Blick auf den Evangelikalismus nun doch der ‚negative Beigeschmack‘ schwinde, ja hier sogar inzwischen ein ‚Perspektivenwechsel‘ erfolgt sei.“[31]

In diesem Jahr 2002 sagte Wolfgang Baake, damals Geschäftsführer der „Konferenz Evangelikaler Publizisten (KEP)“: „Die Zeit der ‚Stillen im Lande‘ ist vorbei.“[32]

Inzwischen wird „Öffentliche Theologie“ mehr und mehr auch in evangelikalen Ausbildungsstätten gelehrt.

Zivilreligiöse Grenzüberschreitung ist dort vorhanden, wo Kirchen, Gemeinden oder Gemeinschaften direkt Politik betreiben oder auch „Weltveränderung“ anstreben, wie es in der unter Evangelikalen weitverbreiteten Transformationstheologie vorhanden ist – auch unter Schlagworten wie Missio Dei oder die Kirche müsse sich inkarnieren (letzteres in der katholischen Kirche seit dem 2. Vaticanum sowie Entsprechendes etwas später im evangelischen Bereich, u. a. auch durch eine falsche Exegese von John Stott zu Johannes 20,21). [33]


Karl Baral gehörte während seines Theologiestudiums zum Albrecht-Bengel-Haus in Tübingen. 1982 bis 1993 war er Dozent am Seminar der Liebenzeller Mission. Nach Pfarrstellen in Würzbach, Rutesheim und Besenfeld ist er seit September 2014 im Ruhestand

Anmerkungen:

[1] Mohler, Alfred (2018): Die (homo)sexuelle Revolution und das Zeugnis der Kirche, in: Biblisch Glauben Denken Leben (des Bibelbundes) Nr. 118, April 2018, S. 4 f.

[2] Näheres dazu in: Baral, Karl (2019): Zivilreligion oder Christusnachfolge?, Nürnberg, S. 73 ff. (im Folgenden zitiert: Baral, ZR).

[3] Dazu siehe auch Baral, ZR, S. 76.

[4] Ziegert, Karl Richard (2013): Zivilreligion. Der protestantische Verrat an Luther, München (im Folgenden zitiert: Ziegert, Zivilreligion), S. 12.

[5] Ziegert, Karl Richard (2015): Die Verkäufer des perfect life, Berlin (im Folgenden zitiert: Ziegert, perfect life), S. 5.

[6] Ziegert, Zivilreligion, S. 321.

[7] Ziegert, Zivilreligion, S. 321 (Hervorhebung durch Fettdruck: K. B.).

[8] Ziegert, Zivilreligion, S. 317.

[9] Thielicke, Helmuth (21966): Theologische Ethik, Band II/2, Tübingen, S. 707-709.

[10] Küenzlen, Gottfried (1985): Civil Religion und Christentum, EZW-Texte, Impulse Nr. 21, Band II, S. 10.

[11] Zitat aus Ziegert, Zivilreligion, S. 69 (dort auch Quellenangabe).

[12] EKG, württembergischer Teil Nr. 474, insgesamt 10 Strophen.

[13] Scholder, Klaus (1977): Die Kirchen und das Dritte Reich, Band 1, Frankfurt, S. 705 f.

[14] FC Ep. X, BSLK, S. 814 f.

[15] SD X, 10-12, BSLK S. 1057.

[16] SD X, 3 und 19, BSLK S. 1054 bzw. 1060.

[17] Als ein weiterer Fall wurde genannt: Wenn es sich um „unnütze, närrische Spektakel“ handelt, „so weder zu guter Ordnung, christlicher Disziplin oder evangelischen Wohlstand nützlich“ sind (BSLK, S. 1056, Abschnitt 7).

[18] Zu alledem siehe auch DeJonge, Michael: Bonhoeffer, Status Confessionis, and the Lutheran Tradition (1. Dezember 2017), in: Stellenbosch Theological Journal Nr. 2.3/2017, S. 41-60.

[19] Ziegert, Zivilreligion, S. 184; Baral, ZR, S. 57.

[20] Ziegert, Zivilreligion, S. 176; Baral, ZR, S. 56.

[21] Daselbst, S. 22.

[22] Ziegert, perfect life, S. 339.

[23] Ziegert, Zivilreligion, S. 118 f.

[24] Ziegert, Zivilreligion, S. 316.

[25] Ziegert, Zivilreligion, S. 223.

[26] Ziegert, Zivilreligion, S. 11 (Hervorhebung durch Fettdruck: K. B.); siehe auch Ziegert, S. 12; Gerhard Besier nannte es „Staatsreligion neuen Typs“ (Ziegert, Zivilreligion, S. 15). Ziegert, Zivilreligion, S. 11, zu dieser neuen Staatsreligion: „Sie erhält das Bewusstsein einer weltweit einzigartigen gesellschaftspolitischen Opferbereitschaft und Opferpflicht als systemische Grundlage des gesamten politischen Handelns, und sie kontrolliert dessen gesellschaftskulturelle Präsenz und Geltung durch den weitreichenden Ausschluss aller anderen Möglichkeiten und Meinungen.“ Ziegert nimmt mit dem Begriff „Gegenentwurf“ anscheinend Bezug auf eine Formulierung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009 (1 BvR 2150/08, Leitsatz 1), die vom „Gegenentwurf“ spricht, weshalb z. B. § 130 StGB auf den Nationalsozialismus bezogen ist, während z. B. „Verherrlichung stalinistischer Verbrechen“ nicht gleich strafrechtlich sanktioniert wird. Siehe auch Pressemitteilung des BVerfG Nr. 129/2009 vom 17. November 2009: „Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden.“

[27] Näheres dazu siehe Baral, ZR, S. 77-88 und S. 96 ff.

[28] Ziegert, perfect life, S. 367.

[29] Ziegert, perfect life, S. 5, siehe auch daselbst S. 339, 352 und 424.

[30] Ziegert, perfect life, S. 368.

[31] Ziegert, perfect life, S. 367.

[32] Wolfgang Baake: Wirbel um das Verbot der TV-Werbung für „Kraft zum Leben“, in: Pro. Christliches Medienmagazin 1/2002, S. 10 f., zitiert aus: Ziegert, perfect life, S. 147.

[33] Siehe dazu Baral, Karl (42016): Handbuch der biblischen Glaubenslehre, Nürnberg, S. 219-232, insbesondere S. 227-232; siehe auch den Tübinger Pfingstaufruf von 2013 „Weltevangelisierung oder Weltveränderung?“ des von Prof. Peter Beyerhaus initiierten „Rolf Scheffbuch-Symposions“ der Internationalen Konferenz Bekennender Gemeinschaften.